Die Planung für den „Stadtpark Hochheide“

Die Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl hat am 20. August 2020 entschieden, den neuen Park „Stadtpark Hochheide“ zu nennen.

Der Rahmenplan für den Park war am 15. Juni 2020 durch den Rat der Stadt Duisburg beschlossen worden. Der Plan zeigt kurz- bis mittelfristig umsetzbare Maßnahmen auf dem Gebiet der freigeräumten Hochhausflächen sowie dem Bürgermeister-Bongartz-Platz und dem Marktplatz, die in den kommenden Jahren mit Hilfe der Städtebauförderung umgesetzt werden sollen. Neben den überwiegend in städtischem Besitz befindlichen Flächen sind auch private Freiflächen einbezogen, um das gesamte Potential einer Neugestaltung aufzuzeigen.

Die Ideen und Hinweise der Bürger*innen sind in den Rahmenplan eingeflossen und werden auch im weiteren Planungsprozess (z. B. Entwurfsplanung des neuen Parks) berücksichtigt. Darüber hinaus sind weitere Angebote zur aktiven Einbeziehung der Bürger*innen geplant.

Die zentralen Ziele des Rahmenplans sind:

  • Die Schaffung eines Quartiersparks mit Raum für Erholung, Begegnung und aktive Freizeitgestaltung in drei Schwerpunktbereichen
  • Die Stärkung des „Roten Weges“ als zentrale Verbindungsachse innerhalb des Quartiers
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen
  • Schaffung von Räumen für vielfältige Freizeitangebote
  • Bessere Durchquerbarkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer
  • Schaffung eines repräsentativen Stadtteilzentrums

Der neue Park soll Impulse für weitere positive Entwicklungen im Quartier bzw. Stadtteil geben.

Hier direkte Links zu den Plänen und Berichten:

sowie zur Homepage der Stadt, in der Sie Links zu den Beschlussvorlagen für den gesamten Planungsprozess finden: https://www.duisburg.de/microsites/pbv/planen_bauen/integriertes-handlungskonzept-hochheide/integriertes-handlungskonzept-hochheide.php

Nach Ausschreibung der Landschaftsplanung im Herbst 2020 hat ein Landschaftsarchitekturbüro auf Grundlage des Rahmenplans und der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung den 1. Entwurf der Planung erarbeitet. Dieser wurde im Februar 2022 im Rat beschlossen:

Inzwischen ist die Ausführungsplanung beauftragt. Baustart für den 1. Bauabschnitt  I. BA Friedrich-Ebert Str. 10-16- Bereich West- Aktiv  mit den Flächen für sportliche Aktivitäten nördlich des Bürgermeister-Bongartz-Platzes ist im Frühjahr 2024.

Parallel wird der Bebauungsplanes für den Park (B-Plan Nr. 1285 Stadtpark Hochheide) erarbeitet. Bürgerinnen und Bürger  konnten in der Offenlegung Ende Juli/Anfang August 2022 Stellungnahmen dazu abgeben.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die Informationsveranstaltung am 11. Februar 2023 in der AWO, wo das Büro Landschaft planen und bauen die Pläne erläuterte.  Zwar wurde auch die Befürchtung mutwilliger Zerstörungen und Vermüllung geäußert, aber es gab viele positive Stimmen, die in diesen Plänen mit dem Aktiv-Angeboten im Westen, dem Erholungsbereich im Osten sowie dem Raum für Gemeinschaft in der Mitte eine „gute Chance“ sehen.

Das Video von STUDIO 47.live hat die positive Stimmung eingefangen.

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Sanierung

Allgemeine Informationen zum Sanierungsgebiet “Duisburg Homberg-Hochheide“

Die Stadt Duisburg führt im Sanierungsgebiet “Homberg-Hochheide“ eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch (§ 142 BauGB) durch.

Abgrenzung des Gebietes der „Sozialen Stadt“ (grün) und das Sanierungsgebiet (rot)

Der Rat der Stadt Duisburg hat am 2. März 2015 nach Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen die Sanierungssatzung Duisburg-Homberg-Hochheide beschlossen. Die Satzung wurde am 30. März 2015 im Amtsblatt für die Stadt Duisburg bekannt gemacht und ist seit diesem Tage rechtsverbindlich. Die Durchführung des Sanierungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches.

Durch das Grundbuchamt erfolgte die Eintragung des Sanierungsvermerkes in die Grundbücher der vom Sanierungsverfahren betroffenen Grundstücke. Der Sanierungsvermerk besitzt nur einen hinweisenden Charakter und hat keine Rangstelle. Nach Beendigung der städtebaulichen Sanierung durch Aufhebung der Sanierungssatzung oder bei vorzeitigem Abschluss der Sanierung einzelner Grundstücke werden die Sanierungsvermerke durch das Grundbuchamt auf Ersuchen der Stadt Duisburg gelöscht.

Eine Sanierungsmaßnahme kann nur dann erfolgreich und zügig durchgeführt werden, wenn während Ihrer Dauer alles unterbleibt, was ihre Durchführung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder dem Sanierungszweck zuwiderlaufen würde. Nach § 144 Baugesetzbuch bedürfen daher bestimmte Vorgänge im Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Duisburg.

Für die folgenden beispielhaft genannten Vorgänge ist eine Genehmigung erforderlich:

  • Instandsetzungen und Modernisierungen an bestehenden Gebäuden, die deren Wert wesentlich steigern und für die keine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist
  • Abschluss von Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr (ausgenommen sind Mietverträge mit gesetzlicher Kündigungsfrist);
  • Grundstücksverkäufe und Bestellung von Erbbaurechten;
  • Bestellung von das Grundstück belastenden Rechten, wie Grundschulden und Dienstbarkeiten;
  • Grundstücksteilungen;
  • Begründung, Änderung oder die Aufhebung von Baulasten im Baulastenverzeichnis.

Für Vorhaben zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung sowie zum Abbruch von Anlagen, für die eine baurechtliche Genehmigung oder eine baurechtliche Zustimmung erforderlich ist, wird die sanierungsrechtliche Genehmigung im Zusammenhang mit der Baugenehmigung erteilt.

Die Genehmigung ist vom Eigentümer vor Vorhabenbeginn schriftlich zu beantragen.

Nach § 24 Baugesetzbuch steht der Stadt Duisburg beim Verkauf von im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu. Wird vom Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, stellt die Stadt Duisburg auf Antrag ein Zeugnis über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes aus.

Die Satzung sieht außerdem die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften für Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen nach §§ 152 ff. Baugesetzbuch vor. Die Vorschriften sind die Grundlage für die Bemessung von sanierungsunbeeinflussten Entschädigungsleistungen bei Grunderwerb. Außerdem stellen die Vorschriften sicher, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, die ohne Gegenleistung der Eigentümer erst durch Maßnahmen der Sanierung bewirkt werden, mit zur Finanzierung der Sanierung beitragen. Ob und in welcher Höhe Ausgleichsbeiträge zu erheben sind, ist nach Abschluss der Sanierung zu ermitteln.
Für Erschließungsanlagen, die im Sanierungsgebiet hergestellt, erweitert oder verbessert werden, fallen keine Beiträge an.

Neues ISEK beschlossen!

Meldung vom 02.01.23

Seit 2020 wurde das neue integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Duisburg-Hochheide in Zusammenarbeit zwischen der WohnBund-Beratung NRW und der Stadt Duisburg erarbeitet. Im Sommer 2022 ist dieses unter dem Titel „Zusammen Leben – Zusammen Wachsen. Vom Abbruch zum Aufbruch“ im Rat der Stadt Duisburg beschlossen worden.

Das vorliegende ISEK umfasst ein umfassendes Maßnahmenpaket, das der weiteren integrierten Entwicklung des Ortsteils dienen soll. Die Umsetzung der Maßnahmen beginnt ab 2024.

Insgesamt gilt es den weiteren Städtebauförderungsprozess als Chance zu nutzen und Hochheide gemeinsam auf einen guten Zukunftsweg zu bringen.

Das ISEK ist hier abrufbar.

Wandzeitungen

Seit 2023 gibt es regelmäßige Informationen zur Stadtteilerneuerung in Form von Wandzeitungen. Diese hängen an mehreren Orten im Stadtteil und können auch hier heruntergeladen werden: